Veröffentlicht in Standpunkte
am 23.08.2010 von SPD Kreisverband Waldshut auf spd-wt.de
Die SPD Landtagsabgeordneten Drexler, Winkler (WT), Stickelberger, Zeller und Haller haben am 20.07.2010 eine Stellungnahme der Landesregierung zum Thema Sicherheit im südbadischen Luftraum beantragt.
Begründung: "Nachdem es den SPD-Bundesverkehrsministern stets ein Anliegen war, die Überflüge über Südbaden in Grenzen und die Sicherheit hoch zu halten, läutet die CDU-geführte Bundesregierung nun ein neues Zeitalter ein. Deutsches Recht wird kampflos geopfert, die Zahl der Überflüge dem Schweizer „Goodwill“ und den dort definierten Notwendigkeiten übertragen. Das kann die Landesregierung so nicht akzeptieren und sie darf ggf. auch vor einer Verfassungsklage nicht zurückschrecken."
Mit Schreiben vom 5. August 2010 (Nr.7-3846 Zürich/125) nimmt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr zu dem Antrag wie folgt Stellung:
SPD Antrag
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,
1. was sie unternommen hat und jetzt unternimmt, um die vom Bundesverkehrsministerium angekündigte Überlassung des süddeutschen Hoheitsgebietes an die privatrechtliche Schweizer Flugverkehrsüberwachungsgesellschaft Skyguide in dieser Form zu unterbinden;
Stellungnahme der Landesregierung
Der Landesregierung ist eine Ankündigung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, deutsches Hoheitsgebiet zu überlassen, nicht bekannt. Das Schweizer Flugsicherungsunternehmen Skyguide nimmt die Aufgabe der Flugsicherung über süddeutschem Gebiet auf der Grundlage von Artikel 87d Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und § 31 b Abs. 6 in Verbindung mit § 73 Abs. 4 a) des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) wahr.
SPD Frage
2. ob sie die Auffassung des Landgerichts Konstanz teilt, dass nach Artikel 87 d Abs.1 GG die „Luftverkehrsverwaltung, zu der auch die Luftverkehrskontrolle gehört, in bundeseigener Verwaltung zu führen“ ist (Urteil vom 27. Juli 2006, S. 56);
Stellungnahme der Landesregierung
Das Landgericht Konstanz zitiert in seinem nicht rechtskräftigen Urteil vom 27. Ju-li 2006 Artikel 87 d Abs. 1 GG in der damals geltenden Fassung. Durch das am 1. August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2247) erhielt Artikel 87 d Abs. 1 GG folgende Fassung: „Die Luftverkehrsverwaltung wird in Bundesverwaltung geführt. Aufgaben der Flugsicherung können auch durch ausländische Flugsicherungsorganisationen wahrgenommen werden, die nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft zugelassen sind. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
